- Bußgelder können vor Ort oder nachträglich per Post verhängt werden.
- Die Zustellung erfolgt immer auf den Namen des Fahrzeugführers, nicht des Eigentümers.
- Manche Verstöße bleiben unregistriert und führen zu keiner Sanktion.
- Bei schweren oder mehrfachen Verstößen erfolgt stets eine nachträgliche Benachrichtigung.
Viele Diskussionen unter Autofahrern drehen sich darum, wie Verkehrsverstöße sanktioniert werden können. Einige behaupten, dass die Polizei Sie zwingend anhalten muss, um eine Geldbuße zu verhängen, andere sind davon überzeugt, dass Sanktionen später per Post erfolgen können. Lassen Sie uns die rechtliche Situation klar darstellen.
Im Folgenden erläutern wir die geltende Rechtslage und die verschiedenen Wege der Ahndung, einschließlich der Möglichkeit, Bußgelder auch ohne unmittelbare Anhaltung zu versenden.
Gesetzgebung zur Ahndung von Verkehrsverstößen
Vor-Ort-Anhaltung des Betroffenen – klassische Methode und am häufigsten verwendete
Laut geltendem Recht kann die Polizei Verkehrsverstöße auf zwei Arten sanktionieren:
- Vor-Ort-Anhaltung des Betroffenen - klassische Methode und am häufigsten verwendete
- Nachträgliche Zustellung - per Post oder andere gesetzliche Zustellwege
Beide Verfahren sind vollkommen legal und erzeugen denselben rechtlichen Effekt, wobei der nachträgliche Zustellvorgang zusätzliche Schritte zur Identifizierung des Fahrzeugführers beinhaltet.
Nachträgliche Zustellung – per Post oder andere gesetzliche Zustellwege
Beide Methoden sind legal und haben denselben rechtlichen Effekt, wobei der nachträgliche Zustellprozess zusätzliche Schritte zur Identifizierung des Fahrzeugführers beinhaltet.
Was passiert, wenn Sie nicht vor Ort angehalten wurden
Wenn Sie eine Verkehrsordnungswidrigkeit begehen (zum Beispiel eine Geschwindigkeitsüberschreitung), aber die Polizeibeamten Sie nicht sofort anhalten, gibt es mehrere mögliche Szenarien:
Szenario 1: Die Ordnungswidrigkeit wurde nicht registriert
Es gibt Situationen, in denen das Radar- oder messgerät nicht alle erforderlichen Daten erfasst, um das Fahrzeug eindeutig zu identifizieren. In diesem Fall entgeht man praktisch der Sanktion.
Szenario 2: Die Ordnungswidrigkeit ist registriert, aber der Polizist ist beschäftigt
Dies ist die häufigste Situation. Die Polizei hat eine klare Vorgehensweise: Wenn bereits 2–3 Betroffene angehalten wurden, wird der Radarbetrieb vorübergehend gestoppt, weil die Kontrollorgane physisch nicht mehr mehrere Haltevorgänge gleichzeitig handhaben können.
Wenn Ihre Daten vor dem Stopp des Radaraufbaus erfasst wurden, erhalten Sie den Bußgeldbescheid per Post.
Szenario 3: Schwere oder mehrfache Verstöße
Bei schweren Verstößen oder wenn derselbe Fahrer mehrere Verstöße begangen hat, wird die Polizei immer die nachträgliche Mitteilung der Sanktion durchführen, auch wenn Sie nicht vor Ort angehalten wurden.
Rechtsverfahren zur Übersendung der Bußgelder per Post
Identifikation des Fahrzeugführers
Hier greift ein zentraler Aspekt der Gesetzgebung: Das Bußgeld wird immer auf den Namen des Fahrzeugführers ausgestellt, nicht auf den Eigentümer des Fahrzeugs.
Die Standardprozedur lautet:
- Die Polizei identifiziert das Fahrzeug anhand der nationalen Datenbank über das Kennzeichen
- Es wird eine formelle Aufforderung an den Eigentümer versandt, die Person zu identifizieren, die zum Zeitpunkt des Verstoßes das Fahrzeug führte
- Der Eigentümer ist gesetzlich verpflichtet, diese Informationen innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist bereitzustellen
- Auf Basis der erhaltenen Angaben kontaktiert die Polizei den tatsächlichen Fahrer und teilt ihm die Sanktion mit
Rechte und Pflichten des Eigentümers
Der Eigentümer des Fahrzeugs muss Folgendes beachten:
- Er hat die gesetzliche Pflicht, die Identität der Person mitzuteilen, der er das Fahrzeug anvertraut hat
- Ein Zurückhalten oder Vernachlässigen dieser Informationen kann selbst eine Ordnungswidrigkeit darstellen
- Falsche Angaben können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen
- War er selbst am Steuer, muss er dies entsprechend angeben
Situation, in der der Fahrer die Identität bestreitet
- Die Polizei ist verpflichtet, eine vollständige administrative Untersuchung durchzuführen
- Verkehrsvideoaufnahmen können geprüft werden
- GPS-Daten, Parkkarten, Zeugen können überprüft werden
- Der Vorgang kann Monate dauern
Ausnahme: Identifikation aus anderen Quellen
Es gibt eine einzige Situation, in der die Bußgeldsendung direkt erfolgt, ohne eine Aufforderung zur Identifikation: Die Polizei schafft es, den Fahrer durch andere gesetzliche Mitteln zu identifizieren (klare Videoaufnahmen des Fahrers, automatische Identifikation durch spezialisierte Systeme etc.).
Sanktionierung nach Anhalten und Identifikation
Eine besondere Situation ist der Fall, dass Sie bereits angehalten und identifiziert wurden:
Unterbrechung des Protokolls
Wenn der ausstellende Beamte:
- Sie rechtmäßig angehalten hat
- Sie über die begangene Ordnungswidrigkeit in Kenntnis gesetzt hat
- Sie vollständig identifiziert hat aber aus objektiven Gründen den Ort verlassen muss, kann er das Protokoll später fertigstellen und Ihnen per Post zustellen.
Verjährungsfrist
Wichtig ist, dass die Polizei sechs Monate nach Begehung der Ordnungswidrigkeit Zeit hat, das Protokoll auszustellen und zuzustellen. Nach Ablauf dieses Zeitraums verjährt die Ordungswidrigkeit.
Praktische Tipps für Fahrer
Was tun, wenn Sie eine Aufforderung zur Identifikation erhalten
- Antworten Sie zeitnah innerhalb der gesetzlichen Frist
- Geben Sie korrekte und vollständige Informationen an
- Bewahren Sie Belege darüber auf, wer das Auto gefahren hat (Mietverträge, Vollmachten, etc.)
- Versuchen Sie nicht, Informationen zu fälschen – die Folgen sind deutlich gravierender
Überprüfung der Bußgeldbescheide per Post
- Prüfen Sie die Richtigkeit der Angaben im Bußgeldbescheid
- Sie haben das Recht, Material (Bild- oder Videoaufnahmen) einzusehen
- Sie können fristgerecht Widerspruch einlegen, falls Fehler vorliegen
- Bitten Sie um Klarstellungen, wenn etwas unklar ist
Prävention und defensives Fahrverhalten
Die wichtigste Strategie bleibt die Einhaltung der Verkehrsregeln:
- Halten Sie sich an Tempolimits
- Beachten Sie die Verkehrszeichen
- Fahren Sie defensiv und vorausschauend
- Verlassen Sie sich nicht darauf, dass “+Vielleicht sieht mich ja niemand+” – moderne Überwachung wird immer intelligenter
Moderne Systeme zur Feststellung von Verkehrsverstößen
Feste und mobile Radargeräte
Rumänien verfügt über ein zunehmend ausgedehntes Netz von Überwachungssystemen:
- Feste Radargeräte auf Hauptverkehrsstraßen
- Mobile Radargeräte in Risikogebieten
- Videoüberwachungssysteme zur Erkennung mehrerer Verstöße gleichzeitig
- Radargeräte der neuesten Generation, die auch Kennzeichen erkennen können
Verkehrsüberwachungskameras
Moderne Systeme erkennen automatisch:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Unregelmäßiges Anhalten
- Rotlichtverstöße
- Das Fahren auf reservierten Spuren
- Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands
Fazit
Ja, Sie können ein Bußgeld per Post erhalten, auch wenn Sie nicht von der Polizei angehalten wurden. Das Verfahren ist vollkommen legal und wird zunehmend verbreitet, insbesondere mit der Digitalisierung der Überwachungssysteme.
Allerdings müssen bestimmte Schritte beachtet werden, insbesondere die korrekte Identifizierung des Fahrzeugführers. Wenn Sie nicht sofort angehalten wurden und in den nächsten 2–3 Wochen keine Mitteilungen erhalten, bestehen Chancen, dass die Sanktion nicht zustande kommt – aber eine absolute Sicherheit gibt es nie, da die Verjährungsfrist sechs Monate beträgt.
Unser klarer Rat: Fahren Sie prudenter, beachten Sie die Verkehrsregeln und zählen Sie nicht darauf, Straftaten zu umgehen. Ihre Sicherheit – und die der anderen Verkehrsteilnehmer – hat Vorrang.
sursa foto: impact.ro