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In welchen Situationen können Sie das Bußgeld vermeiden, indem Sie den Strafzettel annullieren?
Nützliche Tipps

In welchen Situationen können Sie das Bußgeld vermeiden, indem Sie den Strafzettel annullieren?

Zusammenfassung
  • Du kannst das Protokoll anfechten, wenn der Beamte Fehler machte.
  • Eine absolute Nichtigkeit tritt ein, wenn im Protokoll Fehler des Beamten vorliegen.
  • Fehlen Name, Vorname oder Qualifikation des Beamten oder des Täters macht das Protokoll null.
  • Wenn im Abschnitt „Weitere Angaben“ nichts eingetragen ist, wird das Protokoll nichtig.

Jedes Mal, wenn wir von der Polizei wegen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat angehalten werden, erhalten wir ein Protokoll über die Feststellung der Ordnungswidrigkeit. Es steht jedem Fahrer zu, dieses Protokoll innerhalb der gesetzlichen Frist vor den zuständigen Gerichten anzufechten, wenn er der Meinung ist, dass er nicht bestraft werden sollte oder die Strafe nicht korrekt ist.

Heute sprechen wir jedoch über die Methoden der absoluten Annullierung eines Ordnungswidrigkeitsprotokolls. Die meisten Fahrer verstehen nicht die Unterschiede zwischen der Annullierung eines Protokolls durch einen sehr kompetenten Anwalt oder der Annullierung, weil das Protokoll wegen eines Fehlers des Verkehrsbeamten von absoluter Nichtigkeit betroffen ist.

Wann sollte das Ordnungswidrigkeitsprotokoll annulliert werden?

Wir wiederholen, dass die absolute Annullierung eines Ordnungswidrigkeitsprotokolls erfolgt, wenn der Beamte einen Fehler gemacht hat. Sei es ein Fehler in der Abfassung des Protokolls oder das Auslassen bestimmter Informationen im Protokoll. Beachten Sie jedoch, dass das Protokoll nur vom Gericht annulliert werden kann.

Fahrer müssen wissen, dass, selbst wenn sie der Tat, für die sie bestraft wurden, schuldig sind, wenn eine der jetzt aufgelisteten Angaben im Protokoll fehlt oder der Verkehrsbeamte einen Fehler bei der Abfassung des Protokolls gemacht hat, sie bestraft werden. Das bedeutet nicht, dass wir Sie ermutigen, das Gesetz nicht zu respektieren, sondern dass wir Ihnen raten, Ihre Rechte zu kennen.

Daher sind die Angaben, die im Protokoll enthalten sein müssen, im Artikel 17 der Verordnung Nr. 2/2002 vorgesehen:

„Das Fehlen der Angaben zum Namen, Vornamen und der Qualifikation des prüfenden Beamten, zum Namen und Vornamen des Zuwiderhandelnden, und im Falle einer juristischen Person das Fehlen der Bezeichnung und des Firmensitzes, der begangenen Tat und des Datums ihrer Begehung oder der Unterschrift des prüfenden Beamten zieht die Nichtigkeit des Protokolls nach sich. Die Nichtigkeit wird von Amts wegen festgestellt.“

Das gesagt, wenn eines der oben genannten Elemente im Protokoll fehlt, kann der Fahrer das Ordnungswidrigkeitsprotokoll anfechten und es wird sofort annulliert. Wir fügen ein weiteres Element hinzu, das wir nicht erwähnt haben, nämlich dass, wenn im Abschnitt „Weitere Angaben“ nichts eingetragen ist, das Protokoll für nichtig erklärt wird.

Quelle: Artikel 17 der Ordinanza Nr. 2/2002