- Richtige Antwort ist B: Rückwärtsfahren beim Verlassen von Einfahrten/Garagen.
- A ist falsch wegen Bahnübergängen und 100 Meter Distanz.
- C betrifft Einbahnstraßen, doch Sicht ist eingeschränkt, daher nicht die richtige Wahl.
Die Frage wird wie folgt formuliert und Sie haben 3 Antwortoptionen.
Das Rückwärtsfahren ist verboten:
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A: weniger als 100 Meter von Bahnübergängen entfernt;
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B: beim Verlassen von Einfahrten, Garagen oder Gassen;
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C: auf Straßen, auf denen der Verkehr in eine Richtung fließt.
In diesem Fall ist die richtige Antwort für den Fragebogen B. Warum?
Bei dieser Frage ist die Antwort schwieriger, da die Straßenverkehrsordnung klar vorsieht, dass das Rückwärtsfahren an Bahnübergängen und weniger als 50 Meter von ihnen entfernt verboten ist, aber in der Frage eine Entfernung von 100 Metern angegeben ist, daher wird die Option A nicht berücksichtigt.
Was die Antwort C betrifft, so können wir selbst auf Einbahnstraßen rückwärtsfahren, ähnlich wie auf Straßen mit Gegenverkehr, aber wir sind verpflichtet, alle 50 Meter anzuhalten und sicherzustellen. Das heißt, die einzige richtige Antwort bleibt Option B, denn das Gesetz legt klar fest, dass es beim Verlassen eines Grundstücks in unmittelbarer Nähe einer öffentlichen Straße verboten ist, rückwärts zu fahren. In dieser Situation ist die Sicht des Fahrers stark eingeschränkt, was es schwierig macht, den anderen auf der Straße fahrenden Fahrzeugen korrekt Vorfahrt zu gewähren.