- Bergauf fahrende haben grundsätzlich Vorrang gegenüber Bergab (Art. 135).
- Enge/steile Straßen: Bergabfahrer muss oft warten; Bergauf kann rückwärts fahren.
- Das Umfahren eines unbeweglichen Hindernisses zählt nicht als Überholen (Art. 135).
- Ausnahmen: Manchmal hat der Bergabfahrer Vorrang oder Bergauf muss doch rückwärts.
Es gibt bestimmte ungeschriebene Regeln, die alle Autofahrer im Verkehr befolgen, auch wenn sie aus rechtlicher Sicht nicht verpflichtend sind.
In diesem Artikel werden wir die Frage der Vorfahrt für diejenigen, die eine Rampe hinauffahren, behandeln.
Es gibt viele steile Straßen, auf denen gleich zu Beginn ein Schild angebracht ist, das anzeigt, wer Vorfahrt hat. Es gibt jedoch eine allgemeine Regel unter den Fahrern, dass derjenige, der hinauffährt, Vorfahrt hat.
Dennoch führt die Situation weiterhin zu Kontroversen, sowohl bei erfahrenen Fahrern als auch vor allem bei Anfängern, die am Anfang ihrer Fahrkarriere stehen. Die Gesetzgebung sieht jedoch sehr klar vor, wie wir in dieser Situation handeln müssen, weshalb wir zwei Artikel der Durchführungsverordnung der Verordnung 195/2002 über den Verkehr auf öffentlichen Straßen zitieren werden:
Art. 135 Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, das Vorfahrtsrecht auch in den folgenden Situationen zu gewähren:
e) wenn man bergab fährt im Vergleich zu jemandem, der bergauf fährt, wenn auf der Fahrbahn desjenigen, der bergauf fährt, ein unbewegliches Hindernis steht. In dieser Situation wird das Manöver nicht als Überholen im Sinne der Bestimmungen von Art. 120 Buchstabe j) betrachtet;
Art. 127
(1) Auf schmalen und/oder steilen öffentlichen Straßen, wo das Vorbeifahren von Fahrzeugen in entgegengesetzten Richtungen nebeneinander unmöglich oder gefährlich ist, wird wie folgt vorgegangen:
(2) Im Falle von Fahrzeugen derselben Kategorie liegt die Verpflichtung zum Rückwärtsfahren beim Fahrer, der bergauf fährt, es sei denn, es ist einfacher und möglich, dass der Fahrer, der bergab fährt, das Manöver durchführt, besonders wenn er sich in der Nähe eines Rastplatzes befindet.
Erläuterungen:
Gemäß Art. 135 hat derjenige, der bergauf fährt, Vorrang gegenüber demjenigen, der bergab fährt, wobei das Umfahren eines unbeweglichen Hindernisses (das Vorbeifahren an diesem Hindernis) nicht als Überholen betrachtet wird.
Art. 127 durch die Absätze (1) und (2) stellt klar, dass im Falle von Fahrzeugen derselben Kategorie unter schwierigen Vorbeifahrtsbedingungen diejenigen, die bergab fahren, Vorrang vor denen haben, die bergauf fahren (mit der Verpflichtung, dass letztere rückwärts fahren müssen).
Das heißt, es gibt Situationen, in denen derjenige, der bergauf fährt, die Vorfahrt gewähren muss, sowie Fälle, in denen derjenige, der bergab fährt, dazu verpflichtet ist. Meistens werden wir auf die im Art. 135 erwähnte Situation stoßen, in der derjenige, der bergauf fährt, Vorrang hat, aber es sind auch Fälle wie diejenigen möglich, die im Art. 127 beschrieben sind.
Quelle: autojosh.com