- B-Führerschein-Inhaber dürfen künftig Motorräder bis 125 cm3 fahren.
- Alter 24 Jahre und B-Führerschein seit mindestens zwei Jahren erforderlich.
- Initiatoren sind PSD-Abgeordnete Gabriel Petrea und Alexandru Rotaru.
- Senat diskutiert das Vorhaben; B-Schein gilt für A1-Motoren bis 125 cm3, 11 kW, 0,1 kW/kg.
Es gibt gute Nachrichten für Fahrer, die bereits den Führerschein der Kategorie B erhalten haben: Diese dürfen auch eine neue Kategorie von Fahrzeugen führen.
Ein im Senat diskutiertes Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, unter den Fahrern eine Veränderung vorzunehmen. Alle Inhaber eines Führerscheins der Kategorie B können auch bestimmte Motorradmodelle mit einem Hubraum von maximal 125 cm3 fahren.
Welche Bedingungen müssen die Fahrer der Kategorie B erfüllen?
Die wichtigsten Bedingungen, die Fahrer mit einem Führerschein der Kategorie B erfüllen müssen, wenn sie auch Motorräder mit maximal 125 cm3 fahren möchten, betreffen das Alter und die Erfahrung. Um stolze Motorradfahrer zu werden, müssen die Fahrer mindestens 24 Jahre alt sein und seit mehr als 2 Jahren im Besitz des Führerscheins der Kategorie B sein.
Wer hat das neue Gesetzesvorhaben initiiert?
Diejenigen, die als Erste die Umsetzung dieses Gesetzes vorgeschlagen haben, sind die PSD-Abgeordneten Gabriel Petrea und Alexandru Rotaru. Das im Senat diskutierte Gesetzesprojekt ergänzt das Straßenverkehrsgesetz um einen neuen Artikel:
„Nach dem Buchstaben j des Absatzes 1 des Art. 24.1 wird der Buchstabe k eingeführt: Führerscheine der Kategorie B sind gültig für Motorräder mit einem maximalen Hubraum von 125 cm3, mit einer maximalen Leistung von 11 kW und mit einem maximalen Leistungsgewicht-Verhältnis von 0,1 kW/kg (Kategorie A1), vorausgesetzt, dass die Inhaber der Führerscheine mindestens 24 Jahre alt sind und der Führerschein der Kategorie B mindestens zwei Jahre zuvor erworben wurde.“
Gabriel Petrea und Alexandru Rotaru behaupten, dass die Gesetze zur Erlangung des Motorradführerscheins (Kategorie A1) auch in anderen europäischen Ländern Erleichterungen für Inhaber von Führerscheinen der Kategorie B vorsehen.