- Ab 06.07. dieses Jahres treten neue EU-Fahrzeugsicherheitsvorschriften in Kraft.
- Verpflichtende Systeme: ACC, Rückfahrwarner, Müdigkeitswarnung, EDR, Notstopp-Signale.
- Ab 07.07.2024 gelten Standards für alle Neufahrzeuge; bis 2029 schrittweise Ausweitung.
- Technische Normen für automatisierte/vernetzte Fahrzeuge sollen im Sommer festgelegt werden.
Laut economie.hotnews.ro ist ab dem 06.07. dieses Jahres die neue Verordnung zur allgemeinen Fahrzeugsicherheit in Kraft getreten. Dank dieser werden laut der Europäischen Kommission eine Reihe fortschrittlicher Verkehrsassistenzsysteme, die in neuen Autos obligatorisch sind, umgesetzt.
Diese Verordnung legt auch den rechtlichen Rahmen für die Zulassung vollständig autonomer Fahrzeuge im europäischen Raum fest. Einige dieser Standards gelten sofort, während andere ab 2024 und 2029 umgesetzt werden.
Die neue Verordnung schlägt eine Liste obligatorischer fortschrittlicher Fahrassistenzsysteme vor, die darauf abzielen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Darüber hinaus wird der rechtliche Rahmen für die Zulassung automatisierter, vollständig autonomer Fahrzeuge im europäischen Raum geschaffen.
Diese kürzlich eingeführten Maßnahmen zielen darauf ab, das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Fahrern, Straßenbenutzern sowie Fußgängern und Radfahrern in der Europäischen Union zu schützen. Studien in diesem Bereich schätzen, dass bis 2038 etwa 25000 Leben gerettet und 140000 schwere Verletzungen vermieden werden könnten.
Nach Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung, die die Kommission ermächtigt, den rechtlichen Rahmen für automatisierte Fahrzeuge zu ergänzen, muss sie im Sommer die technischen Normen für die Zulassung vollständig autonomer Fahrzeuge bereitstellen, womit die Europäische Union eine Vorreiterrolle in diesem Bereich einnimmt.
Dank dieser Normen wird das Vertrauen der Bürger steigen, die Innovation wird wachsen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie wird gestärkt.
Laut economie.hotnews.ro werden ab dem 06.07. dieses Jahres folgende Fahrassistenzsysteme implementiert:
Für Straßenfahrzeuge (einschließlich Autos, Kleintransporter, Busse und Lastwagen) werden Systeme zur Geschwindigkeitsregelung, Rückfahrwarnsysteme mit Kamera oder Sensoren, Warnsysteme bei Müdigkeit oder Unaufmerksamkeit des Fahrers, Ereignisdatenrekorder sowie Systeme zur Ausgabe von Signalen bei einem Notstopp implementiert.
Für Kleintransporter und Autos werden zusätzliche Funktionen wie Spurhalte- oder automatisches Bremssysteme eingeführt.
Bei Lastwagen und Bussen werden Systeme zur Erkennung von toten Winkeln, Warnsysteme zur Vermeidung von Kollisionen mit Fußgängern oder Radfahrern sowie Reifendrucküberwachungssysteme implementiert.
Diese Standards treten für neue Fahrzeuge ab dem 06.07. dieses Jahres in Kraft und ab dem 07.07.2024 für alle neuen Fahrzeuge; einige Maßnahmen werden ausgeweitet, um bis 2029 auf verschiedene Fahrzeugmodelle angewendet zu werden.
Technische Aspekte, die bei automatisierten Fahrzeugen umgesetzt werden
Laut economie.hotnews.ro möchte die Kommission auf Grundlage der neuen Verordnung im Sommer technische Normen für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge einführen. Dies betrifft autonome Fahrzeuge, die keinen menschlichen Fahrer mehr auf der Autobahn erfordern (Automatisierung der Stufe 3) sowie vollständig autonome Fahrzeuge wie städtische Shuttles oder Robotaxis (Automatisierung der Stufe 4).
Die zu implementierenden Normen werden die Gesetzgebung der Europäischen Union mit den neuen UN-Standards zur Automatisierung der Stufe 3 in Einklang bringen und zur Entwicklung eines neuen technischen rechtlichen Rahmens der Union für vollständig autonome Fahrzeuge führen; diese Regeln werden die ersten ihrer Art weltweit sein.
Diese neuen Normen beinhalten Testverfahren, obligatorische Anforderungen an die Cybersicherheit, Standards für die Datenregistrierung sowie die Überwachung der Sicherheitsleistung und die Anforderungen an die Meldung von Vorfällen durch Hersteller vollständig autonomer Fahrzeuge.
Der aktualisierte Text der allgemeinen Sicherheitsverordnung wurde 2018 von der Kommission vorgestellt. Diese Normen resultieren aus umfassenden Studien, die zeigen, dass menschliches Versagen für 95 % der Unfälle verantwortlich ist, was die Verbesserung der Verkehrssicherheit notwendig macht. Schließlich wurde die Verordnung im November 2019 angenommen.
Quelle: economie.hotnews.ro