- Gesetzlich gilt Winterreifenpflicht, sobald Straßen Schnee, Eis oder Glatteis haben; kein festes Datum.
- Pflicht besteht für Winterreifen oder Ketten bzw. zertifizierte Antirutschmittel an den Antriebsachsen.
- Allwetterreifen gelten laut Berichten als zulässige Alternative.
- Bei Verstoß drohen Bußgelder, 9-20 Punkte und Entzug der Fahrzeugzulassung; Ersatznachweis nötig.
Angesichts der Tatsache, dass im Land in kalten Gebieten die ersten Schneefälle des Jahres bereits stattgefunden haben, sollten die Fahrer erwägen, die Reifen ihrer Fahrzeuge zu wechseln.
Dementsprechend sollten Winterreifen im Voraus vorbereitet werden, da das Gesetz keinen genauen Zeitpunkt für die Montage vorschreibt, eine Maßnahme, die eng mit dem Auftreten der ersten saisonalen Niederschläge verbunden ist.
Mit anderen Worten, Winterreifen werden obligatorisch, sobald die Fahrbahn mit Schnee/Eis/Glatteis bedeckt ist, ohne dass ein spezifisches Datum/Frist für die Erfüllung dieser Verpflichtung existiert.
Der Zeitpunkt, an dem es notwendig ist, Winterreifen zu montieren
Laut Artikel 102, Absatz 1, Punkt 28 der Straßenverkehrsordnung stellt das Fahren von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen, die mit Schnee, Eis oder Glatteis bedeckt sind, ohne mit Winterreifen ausgestattet zu sein, und im Falle von Gütertransportfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und Personenbeförderungsfahrzeugen mit mehr als 9 Sitzen, einschließlich des Fahrersitzes, ohne mit Winterreifen auf den Antriebsachsen ausgestattet zu sein oder ohne an diesen Rädern montierte Ketten oder andere zertifizierte Antirutscheinrichtungen, einen Verstoß dar und wird gesetzlich geahndet.
So kennen wir alle während der kalten Jahreszeit und nicht nur die gesetzliche Verpflichtung, die durch die oben genannten Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung eingeführt wurde, Winter- oder “Allwetter”-Reifen auf Kraftfahrzeuge zu montieren.
Es ist sehr wahr, dass in Kfz-Werkstätten die Fahrer beraten werden, sobald die Thermometer nachts unter null Grad Celsius fallen, Winterreifen zu montieren, da Sommerreifen bei diesen Temperaturen starr werden und ihre Haftung verlieren.
Außerdem, wenn die Fahrer in Bergregionen oder andere schneebedeckte Gebiete unterwegs sind, sollten sie den Austausch der Reifen ihrer Fahrzeuge vornehmen, um Bußgelder der zuständigen Behörden zu vermeiden, aber hauptsächlich zu ihrer eigenen Sicherheit.
Zusammenfassend, laut capital.ro und observatornews.ro, tritt die gesetzliche Verpflichtung ein, sobald die Fahrbahn mit Schnee/Eis/Glatteis bedeckt ist, weshalb die Fahrer im Voraus vorbereitet sein sollten, neue Reifen zu kaufen oder einen Termin in den Kfz-Werkstätten für ihren Austausch zu vereinbaren.
Folglich ist die Verwendung von Winterreifen nicht nur eine Empfehlung, diese Maßnahme ist gesetzlich vorgeschrieben. Daher kann das Fahren auf Schnee, Eis oder Glatteis nur unter Einhaltung dieser Vorschrift erfolgen.
Andernfalls setzen sich die Fahrer Bußgeldern aus, 9-20 Strafpunkte, sowie der Entziehung der Fahrzeugzulassung/des -registrierungszertifikats, wobei ein Ersatznachweis ohne Fahrrecht ausgestellt wird. Das bedeutet, dass das Buch des Fahrzeugs an den Fahrer zurückgegeben wird, sobald er nachweist, dass das Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet ist.
Laut monden.ro hat das Rumänische Automobilregister die folgende Ergänzung vorgenommen: “Die Verpflichtung zur Verwendung von Winterreifen auf öffentlichen Straßen, die mit Schnee, Eis oder Glatteis bedeckt sind, wurde durch die Regierungsverordnung Nr. 5/2011 eingeführt, die die Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 195/2002 über den Verkehr auf öffentlichen Straßen, 2006 neu veröffentlicht, ändert und ergänzt hat. Die Aspekte bezüglich der Verwendung von Winterreifen wurden seit dieser Zeit nicht geändert.”
Bezüglich der Regelung der “Allwetter”-Reifen hat das Rumänische Automobilregister (RAR) “… bekannt gegeben, dass es entschieden die in den letzten Tagen in der Presse aufgetauchten Informationen ablehnt, die die Idee verbreitet haben, dass die Besitzer von kommerziell als ‘Allwetter’ beworbenen Reifen bestraft werden, wenn sie diesen Reifentyp während der kalten Jahreszeit verwenden.”
Das Rumänische Automobilregister informiert die Fahrer, dass alle Reifen (unabhängig vom Hersteller) mit den Buchstaben “M” und “S” (Matsch und Schnee, im Englischen), die durch die Kombinationen “M+S”, “M.S.”, beziehungsweise “M&S” gekennzeichnet sind, den rumänischen Straßenverkehrsvorschriften in Bezug auf die Fahrbedingungen auf öffentlichen Straßen im Winter entsprechen.
Daher heißt es in der Mitteilung der Institution, “solange die Fahrzeugeigentümer die geltende Gesetzgebung einhalten und auf mit Schnee, Eis oder Glatteis bedeckten öffentlichen Straßen Reifen verwenden, die mit den Buchstaben M und S gekennzeichnet sind, gibt es keine Sanktionen”.