- Der Fahrzeugschein wird bei schweren Sicherheitsmängeln an Bremsen oder Lenkung eingezogen.
- Reifenmängel, Abweichungen der Abmessungen oder Profiltiefe unter 1,6 mm lösen den Entzug.
- Schwere Beleuchtungs- oder Signalmängel sowie nicht homologierte Lampen führen zum Fahrzeugscheinverlust.
- HU abgelaufen, Emissionen über Grenzwert oder fehlende Versicherung führen zum Entzug; Ersatzbescheinigung möglich.
Der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung ist das zentrale Dokument, das Ihnen die legale Nutzung Ihres Fahrzeugs ermöglicht. Unter bestimmten vom Gesetz vorgesehenen Situationen können die Behörden dieses Dokument einziehen, wodurch Sie vorübergehend nicht mehr fahren dürfen. Das Verständnis dieser Situationen hilft, unangenehme Folgen zu vermeiden und das Fahrzeug in einem rechtlich einwandfreien Zustand der Verkehrstauglichkeit zu halten. Je nach Schwere des Verstoßes können Behörden eine Ersatzbescheinigung mit Fahrberechtigung oder ohne Fahrberechtigung ausstellen, was bedeutet, dass das Fahrzeug bis zur Behebung der Probleme nicht genutzt werden kann.
Schwerwiegende technische Probleme, die zum Einbehalt des Fahrzeugscheins führen
Defizite in sicherheitsrelevanten Systemen
Sicherheitsrelevante Systeme sind entscheidend für den Schutz von Insassen und anderen Verkehrsteilnehmern. Der Fahrzeugschein wird eingezogen, wenn das Bremssystem, insbesondere Handbremse oder Fußbremse, erhebliche Mängel aufweist.
Die Lenkung des Fahrzeugs ist ebenso kritisch für die Sicherheit. Wenn das Lenkungssystem übermäßiges Spiel aufweist, Defekte am Lenksystem oder Probleme mit den Lenkkonstruktionen auftreten, wird der Fahrzeugschein sofort eingezogen.
Probleme mit Reifen und deren Abmessungen
Die Reifen müssen den Spezifikationen in der Fahrzeugidentifikation entsprechen. Der Fahrzeugschein wird eingezogen in folgenden Fällen:
- Abmessungen weichen von den homologierten Werten ab
- Profiltiefe unter 1,6 mm (Mindestgrenze)
- Vorhandensein von Rissen, Schnitten oder Beulen
- Fehlen von Winterreifen auf Straßen mit Schnee, Eis oder Glatteis
Probleme mit Beleuchtung und Signalisierung
Die Beleuchtung muss im Fahrbetrieb einwandfrei funktionieren. Der Fahrzeugschein wird eingezogen bei:
- Schweren oder gefährlichen Mängeln an Scheinwerfern, Rückleuchten oder Blinkern
- Vorhandensein nicht homologierter Beleuchtungseinrichtungen
- Fahrt bei Nacht ohne funktionierende Beleuchtung oder Signale
Umwelt- und Emissionsprobleme
Ablauf oder Ungültigkeit der HU
Die HU (Hauptuntersuchung) ist abgelaufen oder aufgehoben. Die Prüfung ist erforderlich, um Sicherheit und Umweltstandards zu gewährleisten.
Abgasemissionen und Lärm
Fahrzeuge, die Abgasemissionen über den zulässigen Grenzwert hinaus ausstoßen oder Lärm im Betrieb oder Leerlauf über gesetzliche Grenzwerte erzeugen, können den Fahrzeugschein verlieren. Diese Kontrollen erfolgen mit spezialisierten Messgeräten während Straßenkontrollen oder bei der HU.
Administrative und dokumentarische Probleme
Oberschliche Versicherung (Kfz-Haftpflichtversicherung)
Fehlende Kfz-Haftpflichtversicherung (RCA) führt nicht nur zur Einbehaltung des Fahrzeugscheins, sondern auch zur Abnahme der Kennzeichen. In diesem Fall:
- Wird eine Bescheinigung ohne Straßenzulassung ausgestellt
- Der Eigentümer hat 30 Tage Zeit, die Versicherung abzuschließen
- Wenn die Versicherung innerhalb der Frist nicht abgeschlossen wird, wird das Fahrzeug abgemeldet
Unstimmigkeiten in der Dokumentation
Der Fahrzeugschein kann eingezogen werden, wenn:
- Die Daten in der Zulassungsbescheinigung stimmen nicht mit den technischen Merkmalen des Fahrzeugs überein
- Der Eigentümer hat den Fahrzeugschein nicht gemäß dem Gesetz umgetauscht
- Das Fahrzeug wurde nicht abgemeldet, obwohl dies vorgeschrieben war
Unbefugte Änderungen und nicht homologisiertes Zubehör
Folien und Zubehör, die die Sicht beeinträchtigen
Fahrzeuge mit nicht homologierten Folien oder Zubehörteilen, die die Sicht im Betrieb beeinträchtigen, erhalten den Fahrzeugschein eingezogen. Dazu zählen auch Aufkleber oder Geräte, die die Wirksamkeit der Beleuchtung verringern.
Nicht konforme Zulassungskennzeichen
Zulassungskennzeichen müssen legalen Normen entsprechen. Der Fahrzeugschein wird eingezogen, wenn:
- Die Kennzeichen nicht konform sind
- Nicht homologierte Beleuchtungseinrichtungen an den Kennzeichen angebracht sind
- Eine der Kennzeichen fehlt
Zustand des Fahrzeugs
Beschädigungen und sichtbare Defekte
Fahrzeuge mit Schäden, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach einem Unfall repariert wurden, solchen oder fehlenden Karosserieteilen oder einer beschädigten Karosserie, sowie Fahrzeuge mit signifikanten Öl- oder Kraftstoffleckagen, erhalten den Fahrzeugschein eingezogen.
Spezifische vorgeschriebene Ausstattungen
Für bestimmte Fahrzeugkategorien gibt es vorgeschriebene Ausstattungen. Schulfahrzeuge müssen alle entsprechenden Vorrichtungen installiert und funktionsfähig haben.
Anhängerkupplungsausrüstung
Die Kupplungsvorrichtung und das dazugehörige Ausrüstungsteil müssen in gutem Zustand und kompatibel sein. Übermäßiger Verschleiß oder Inkompatibilität, die das Abkoppeln des Anhängers im Fahrbetrieb gefährden, führen zum Einbehalten des Fahrzeugscheins.
Folgen und Lösungen
Arten ausgestellter Bescheinigungen
- Ersatzbescheinigung mit Fahrberechtigung – für kleinere Probleme, die eine eingeschränkte Weiterfahrt erlauben
- Bescheinigung ohne Fahrberechtigung – für gravierende Sicherheitsmängel
Wiedererlangen des Fahrzeugscheins
Um den Fahrzeugschein wiederzuerlangen, müssen Sie:
- Alle festgestellten Probleme beheben
- Unterlagen vorlegen, die die Reparaturen belegen
- In einigen Fällen erneut die Hauptuntersuchung (HU) absolvieren
- Etwaige Bußgelder bezahlen
Prevention der Einbehaltung des Fahrzeugscheins erfolgt durch:
- Wartung des Fahrzeugs in technisch einwandfreiem Zustand
- Einhaltung der Fristen für HU und Versicherung
- Vermeidung unautorisierter Änderungen