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Zusammenfassung
  • Schranken oder Halbschranken sind gesenkt oder im Senken/Heben.
  • Rotes Lichtsignal und/oder akustisches Signal ist in Betrieb.
  • Signal zeigt Bahnübergang ohne Schranken, einfach oder doppelt, oder Stopp.
  • Eisenbahnmitarbeiter gibt das Haltesignal.

Der Fahrer des Fahrzeugs ist verpflichtet, am Bahnübergang anzuhalten, wenn:

  • die Schranken oder Halbschranken gesenkt sind, im Begriff sind, sich zu senken oder zu heben;
  • das Signal mit roten Lichtern und/oder das akustische Signal in Betrieb ist;
  • er das Signal trifft: Bahnübergang ohne Schranken, einfach oder doppelt, oder Stopp;
  • der Eisenbahnmitarbeiter das Haltesignal gibt.

Die Fahrzeuge können vor der Stoppsignalisation anhalten, in deren Abwesenheit, auf Höhe des Kreuzungssignals: Bahnübergang ohne Schranken, des Stoppsignals oder vor der Schranke, je nach Fall.

Quelle: https://bzb.ro/