- Schranken oder Halbschranken sind gesenkt oder im Senken/Heben.
- Rotes Lichtsignal und/oder akustisches Signal ist in Betrieb.
- Signal zeigt Bahnübergang ohne Schranken, einfach oder doppelt, oder Stopp.
- Eisenbahnmitarbeiter gibt das Haltesignal.
Der Fahrer des Fahrzeugs ist verpflichtet, am Bahnübergang anzuhalten, wenn:
- die Schranken oder Halbschranken gesenkt sind, im Begriff sind, sich zu senken oder zu heben;
- das Signal mit roten Lichtern und/oder das akustische Signal in Betrieb ist;
- er das Signal trifft: Bahnübergang ohne Schranken, einfach oder doppelt, oder Stopp;
- der Eisenbahnmitarbeiter das Haltesignal gibt.
Die Fahrzeuge können vor der Stoppsignalisation anhalten, in deren Abwesenheit, auf Höhe des Kreuzungssignals: Bahnübergang ohne Schranken, des Stoppsignals oder vor der Schranke, je nach Fall.
Quelle: https://bzb.ro/