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Fahrerlaubnisentzug: Straftaten mit endgültiger Aberkennung
Nützliche Tipps

Fahrerlaubnisentzug: Straftaten mit endgültiger Aberkennung

26 Dez 2025 · Aktualisiert: 30 Dez 2025
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Zusammenfassung
  • Nicht zugelassene Fahrzeuge oder falsche Kennzeichen führen zu Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug.
  • Führen ohne Führerschein oder falsche Fahrerlaubniskategorie: Freiheitsstrafe oder Geldstrafe plus Führerscheinentzug.
  • Fahrzeuge ohne Straßenzulassung oder Zulassung im Ausland: Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug.
  • Alkohol über 0,80 g/l oder Drogen: Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug.

Verkehrsdelikte stellen die schwersten Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung dar und werden mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Bei den meisten dieser Delikte wird zusätzlich der Führerschein entzogen, eine Maßnahme, die dem Fahrer die Neuerteilung eines Führerscheins für eine bestimmte oder endgültige Zeit untersagt.

Fahren ohne Genehmigung oder mit unzureichender Genehmigung

Nicht zugelassene Fahrzeuge oder mit falschen Kennzeichen

Das In-Verkehr-Bringen oder Führen eines nicht zugelassenen Kraftfahrzeugs wird mit Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug bestraft. Es gilt als schwere Straftat, weil das Fahrzeug nicht die vorgeschriebenen technischen Kontrollen durchlaufen hat und nicht versichert ist.

Verwendung falscher Kennzeichen ist eine noch schwerwiegendere Straftat und wird mit Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug geahndet. Dazu gehört sowohl das Anbringen gefälschter Plaketten als auch die Nutzung von Kennzeichen, die zu einem anderen Fahrzeug gehören.

Das Abschleppen eines nicht zugelassenen Anhängers oder mit falscher Kennung wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und Führerscheinentzug bestraft.

Fahrzeuge ohne Straßenzulassung

Das Führen eines in einem anderen Staat zugelassenen Fahrzeugs, das keine Straßenzulassung in Rumänien hat, oder eines Fahrzeugs, dessen Kennzeichen widerrufen wurde, wird mit Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug bestraft. Diese Situation tritt auf, wenn das Fahrzeug die technischen oder administrativen Voraussetzungen für eine legale Teilnahme am Straßenverkehr nicht erfüllt.

Fehlender Führerschein oder unpassender Führerschein

Das Führen ohne Führerschein gehört zu den schwersten Straftaten im Straßenverkehr und wird mit Freiheitsstrafe bestraft. Darunter fallen sowohl Fälle, in denen nie ein Führerschein erworben wurde, als auch Fälle, in denen der Führerschein längst abgelaufen ist.

Das Führen mit einem Führerschein, der nicht zur Kategorie des geführten Fahrzeugs passt, oder mit entzogenem, annulliertem oder suspendiertem Führerschein wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe und Führerscheinentzug bestraft. Zum Beispiel das Führen eines Autobusses mit Führerschein der Kategorie B oder das Führen während der Suspendierung.

Die Überlassung eines Fahrzeugs an eine unbefugte Person – der Eigentümer oder Inhaber, der es einer Person ohne Führerschein, mit entzogenem, unpassendem, annulliertem oder suspendiertem Führerschein erlaubt zu fahren, oder der unter psychischen Erkrankungen leidet bzw. unter dem Einfluss verbotener Substanzen steht – wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogen

Rechtliche Grenze und Folgen

Führen mit einem Blutalkoholwert von über 0,80 g/l reinem Alkohol im Blut oder unter dem Einfluss psychoaktiver Substanzen (Drogen) bzw. Medikamente mit ähnlicher Wirkung wird mit Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug bestraft. Diese Straftat gilt auch für den Fahrlehrer während der Ausbildungsstunden und den Prüfer während der Prüfung.

In Rumänien liegt die gesetzliche Alkoholgrenze für Autobesitzer bei 0,00 g/l im Atem, jedoch beginnt die Straftat ab 0,80 g/l Blutalkoholkonzentration (etwa 0,40 mg/l im Atem).

Verweigerung der Messung

Verweigerung oder das Absetzen bzw. die Abnahme biologischer Proben zur Feststellung der Alkoholisierung, des Substanzkonsums oder der Atemalkoholmessung wird mit Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug bestraft. Diese Straftat gilt für Fahrer, Fahrlehrer oder Prüfer.

Die Verweigerung wird genauso streng behandelt wie das Führen in Betrunkenheit, da angenommen wird, dass die betroffene Person triftige Gründe hat, die Messung zu vermeiden.

Konsum von Substanzen nach einem Unfall

Der Konsum von Alkohol, psychoaktiven Substanzen oder von Medikamenten mit ähnlicher Wirkung nach einem Unfall, bei dem Todesopfer oder Verletzte entstanden, bis zur Atemalkoholmessung oder zur Entnahme biologischer Proben, wird mit Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug bestraft.

Ausnahme bildet der Konsum von Medikamenten nach dem Unfall, verabreicht von medizinischem Fachpersonal, wenn dies durch den Gesundheitszustand des Fahrers erforderlich ist. Diese Ausnahme ist medizinisch gerechtfertigt und stellt keine Straftat dar.

Verlassen des Unfallorts

Verlassen des Unfallorts ohne Zustimmung der Polizei durch den Fahrer, Fahrlehrer oder Prüfer bei einem Unfall, der zu Tötung oder Verletzungen geführt hat, oder wenn der Unfall Folge einer Straftat war, wird mit Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug bestraft.

Dasselbe Strafmaß gilt auch für Personen, die Spuren des Unfalls manipulieren oder beseitigen, da solche Handlungen die ordnungsgemäße Feststellung der Unfallumstände verhindern.

Rechtliche Ausnahmen vom Verlassen des Unfallorts

  • Der Fahrer eines Einsatzfahrzeugs der Polizei, des Rettungsdienstes, der Feuerwehr oder anderer Notdienste, die im Einsatz sind, darf den Unfallort verlassen, sofern er unverzüglich die Polizei benachrichtigt. Nach Abschluss des Einsatzes muss der Fahrer zur Polizei gehen, um Aussagen zu machen.

  • Der Notfalltransport von Verletzten – der Fahrer des Fahrzeugs, der ohne andere Transportmittel Verletzte zum nächstgelegenen Gesundheitszentrum bringt, darf den Unfallort vorübergehend verlassen, vorausgesetzt, er kehrt unmittelbar zurück, nachdem die Opfer dem medizinischen Personal übergeben wurden.

  • Das Opfer verlässt den Unfallort – der Fahrer darf gehen, sofern er unverzüglich die nächstgelegene Polizeidienststelle informiert und alle bekannten Details zum Unfall und zum Opfer angibt.

Weitere schwere Straftaten im Verkehr

Beschädigung der Straßeninfrastruktur

Die absichtliche Entwendung oder Beschädigung von Verkehrszeichen, Ampeln oder Straßeneinrichtungen oder das Erzeugen von Hindernissen auf der Fahrbahn wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Diese Taten gefährden die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.

Installation von Verkehrszeichen oder Änderung ihrer Positionen ohne Genehmigung, wenn dadurch Verkehrsteilnehmer in die Irre geführt werden, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Diese Straftat beinhaltet auch das Anbringen gefälschter Schilder, das Verschieben vorhandener Schilder oder jede andere unautorisierte Veränderung der Straßenverkehrszeichen.

Illegale Rennen und Straßensperrung

Organisation oder Teilnahme an unautorisierten Wettläufen auf öffentlichen Straßen wird mit Freiheits- oder Geldstrafe und Führerscheinentzug bestraft. Straßenrennen stellen eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit dar und können zu schweren Unfällen führen.

Bewusstes Blockieren der öffentlichen Straße, wenn dadurch die Verkehrssicherheit gefährdet oder das Recht auf freie Fortbewegung verletzt wird, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet. Diese Straftat bezieht sich auf absichtliche Behinderungen des Verkehrs, nicht auf versehentlich entstandene Blockaden.

Der Transport gefährlicher Güter

Das unbeaufsichtigte Verweilen eines Fahrzeugs auf der Fahrbahn, das gefährliche Güter transportiert, gilt als Straftat aufgrund der erheblichen Risiken für die öffentliche Sicherheit. Fahrzeuge, die brennbare, giftige oder explosionsgefährliche Stoffe transportieren, müssen ständig überwacht werden.

Fehlerhafte technische Prüfungen

Nichteinhaltung oder fehlerhafte Erfüllung der Aufgaben der technischen Prüfung oder technischer Eingriffe, die zu einem Unfall mit Verletzten geführt haben, stellt eine Straftat dar. Dies gilt für Autoinspektoren, Mechaniker und andere Verantwortliche für Überprüfung und Reparatur von Fahrzeugen.

Die Reparatur von Unfallschäden am Fahrzeug ohne polizeiliche Genehmigung ist ebenfalls eine Straftat. Ausnahme gilt bei Gültigkeit der unfallbezogenen amiable Schadensfeststellung, wenn die Beteiligten das Europäische Formular der Schadensaufnahme ausgefüllt haben und keine polizeiliche Intervention notwendig ist.

Folgen des Führerscheinentzugs

Der Führerscheinentzug bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit verliert und der Betroffene kein Fahrzeug mehr auf öffentlichen Straßen führen darf. Um einen neuen Führerschein zu erhalten, muss der Fahrer die vom Gericht festgelegte Sperrfrist abwarten und die Führerscheinprüfung erneut bestehen – sowohl theoretisch als auch praktisch.

Zusätzlich zum Führerscheinentzug werden Verkehrsdelikte im Strafregister eingetragen und können langfristige Auswirkungen auf das berufliche und private Leben der verurteilten Person haben. Daher ist die Einhaltung der Verkehrsregeln und der Straßenverkehrsordnung unverzichtbar für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.