- Stilllegung bedeutet, Fahrzeug abzustellen, am Straßenrand festzusetzen und unbeweglich zu machen.
- Anordnung bei Mängeln, falscher Kennzeichnung, fehlender Zulassung oder unsicherer Technik.
- Bei Straftaten, Identitätsverweigerung, alkoholisiertem Fahren oder Gefahrguttransport angeordnet.
- Die Stilllegung ist nur dort zulässig, wo Halten erlaubt ist.
Die Stilllegung eines Fahrzeugs bedeutet, es von der Fahrbahn zu entfernen, es auf dem Bankett oder so nah wie möglich am Straßenrand zu platzieren und jede Bewegung durch befugte Personen zu verhindern, indem technische Vorrichtungen oder andere Mittel eingesetzt werden. Sie wird angeordnet, wenn:
- das Fahrzeug nicht zugelassen ist oder ein falsches Kennzeichen verwendet oder keine Kennzeichenschilder besitzt;
- der technische Zustand die Verkehrssicherheit stark gefährdet; die Straße oder die Umwelt erheblich beschädigt oder schwere Mängel am Brems- oder Lenksystem aufweist;
- die Vorschriften für den Transport von gefährlichen Gütern oder übermäßigen Abmessungen verletzt werden;
- das Fahrzeug in eine Straftat verwickelt ist;
- der Fahrer sich weigert, sich zu identifizieren;
- der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder ähnlichen Medikamenten steht und das Führen des Fahrzeugs nicht durch eine andere Person gewährleistet werden kann;
- er nicht die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhält. Dies gilt für Fahrzeuge der Kategorien C, C1, D, D1;
- wenn der Fahrer oder die Passagiere wegen einer Straftat gesucht werden. Die Stilllegung ist an allen Orten verboten, an denen das Anhalten oder Parken verboten ist.