- Bis 135 cm nur mit Kindersitz auf dem Rücksitz
- Ab 135 cm mit Erwachsenengurt oder sicherem Kindersitz reisen
- Unter 3 Jahren Aufsicht durch andere als Fahrer erforderlich
- Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften ziehen schwere Sanktionen nach sich
Wir kennen alle das Verlangen der Kinder, auf dem Vordersitz des Autos zu sitzen, besonders da die Sicht viel besser ist und das Armaturenbrett sowie das Lenkrad eine zusätzliche Versuchung für die Kleinen darstellen.
Jedoch sind die gesetzlichen Bestimmungen zu ihrer Sicherheit besonders streng in dieser Hinsicht, wobei die Straßenverkehrsordnung den Standard für den Transport der Kleinen im Auto darstellt.
Laut bzi.ro drohen den Fahrern einige der schwersten Sanktionen für die Nichtbeachtung der gesetzlichen Bedingungen zur Verkehrssicherheit der Kleinsten. Zu den festgelegten Regeln gehört die Verpflichtung, Sicherheitsgurte oder zugelassene Befestigungssysteme (Kindersitz) zu benutzen.
Es muss beachtet werden, dass diese obligatorischen Bedingungen seit 2015 rechtliche Auswirkungen haben, und seitdem wurden bei Verstößen erhebliche Sanktionen verhängt.
Mindestalter um auf dem Vordersitz zu sitzen
Gemäß Artikel 95 der HG Nr. 11 vom 14. Januar 2015 zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen des Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 195/2002 über den Straßenverkehr, genehmigt durch den Beschluss der Regierung Nr. 1.391/2006, lauten die Regeln wie folgt:
“Abschnitt (1) – Kinder mit einer Körpergröße bis 135 cm dürfen in Fahrzeugen transportiert werden, die mit Sicherungssystemen für den Fahrer und die Passagiere ausgestattet sind, nachfolgend als Sicherungssysteme bezeichnet, nur wenn sie mit einem Befestigungsgerät in einem im Fahrzeug installierten Kindersitz gesichert oder festgehalten werden;
(1^2) Kinder mit einer Körpergröße über 135 cm dürfen in Fahrzeugen transportiert werden, die mit Sicherungssystemen ausgestattet sind, nur wenn sie Sicherheitsgurte für Erwachsene tragen, die so eingestellt sind, dass sie nicht im Bereich des Halses oder Gesichts verlaufen, oder wenn sie mit einem Befestigungsgerät in einem im Fahrzeug installierten Kindersitz gesichert oder festgehalten werden;
(1^9) Der Transport von Kindern unter den Bedingungen des Abschnitts (1^8) erfolgt auf den Rücksitzen des Fahrzeugs. Im Falle eines Kindes unter 3 Jahren wird der Transport unter der Aufsicht einer anderen Person als dem Fahrer des Fahrzeugs durchgeführt.“
Mit anderen Worten, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen Kinder mit einer Körpergröße unter 135 cm ausschließlich in dafür vorgesehenen, zugelassenen Sitzen reisen.
Laut bzi.ro ist diese Altersbedingung (12 Jahre), die vor 2015 galt, nicht mehr gültig, die einzige Regel wird durch die Größe des Kindes dargestellt. Sobald die Mindesthöhe überschritten ist, haben die Kinder das gesetzliche Recht, mit dem Sicherheitsgurt für Erwachsene zu reisen, vorausgesetzt, dieser ist für den Hals- oder Gesichtsbereich nicht unangenehm.
Obligatorische Regeln für den Straßentransport von Kindern
Fahrer, die sich dafür entscheiden, Kinder in Fahrzeugen zu transportieren, müssen auch die zugelassenen Vorrichtungen kennen, die für sie verwendet werden müssen. So liefert die Straßenverkehrsordnung klare Hinweise zu diesen Aspekten, bei denen die Kleinsten, die bis zu 135 cm messen, mit einem Sicherheitsvorrichtung, nachfolgend Kindersitz genannt, zu sichern sind, wie folgt:
Art. 97
“(1^3) Unter einer Befestigungsvorrichtung im Kindersitz im Sinne dieses Artikels versteht man eine Kombination von Komponenten, die in der Lage sind, ein Kind in sitzender oder liegender Position zu sichern und kann eine Kombination von Gurten oder flexiblen Elementen mit einer Fixierungsschnalle, Einstellungsvorrichtungen, Befestigungselementen und, in einigen Fällen, einem zusätzlichen Sitz und/oder einem Prallschutz umfassen, die an einem Fahrzeug verankert werden kann, oder ein System, das aus einer Teilsicherungsvorrichtung im Sitz besteht, die in Verbindung mit dem Sicherheitsgurt für die Befestigung des Kindes oder der Befestigung der Vorrichtung verwendet wird, wie z. B. Kindersitz, Sitzerhöhung, die in Verbindung mit dem Sicherheitsgurt für Erwachsene verwendet werden kann, Babywanne, Neugeborenensitz, Führungsgurt sowie Kinder-Sicherheitsgurte und -systeme;
(1^4) Die Befestigungsvorrichtung im Kindersitz, die in den Absätzen (1) und (1^2) vorgesehen ist, muss genehmigt und an die körperlichen Merkmale der Kinder angepasst sein. Die Klassifizierung, die Regelungen bezüglich der Zulassungsnormen und die Verwendung dieser Vorrichtungen nach Massegruppen und die Zusammensetzung der Systeme sind in der Anlage Nr. 1F vorgesehen;
(1^5) Die Befestigungsvorrichtung im Kindersitz wird auf den Rücksitzen des Fahrzeugs installiert, gemäß den Montageanweisungen des Herstellers, wie Handbuch, Broschüre oder elektronische Veröffentlichung mit Anweisungen, die angeben, wie und in welchen Arten von Fahrzeugen das System sicher verwendet werden kann;
(1^6) Abweichend von den Bestimmungen des Absatzes (1^5) werden die Arten von Befestigungsvorrichtungen im Kindersitz, die laut Herstellerangaben auch auf dem Vordersitz für Passagiere in entgegengesetzter Richtung zur normalen Fahrtrichtung des Fahrzeugs installiert werden können, nur dann auf diesem Sitz installiert, wenn der Fahrer den für den Sitz entsprechenden Front-Airbag deaktiviert, selbst wenn das Fahrzeug mit einem Mechanismus ausgestattet ist, der automatisch die Anwesenheit der installierten Vorrichtung erkennt und die Auslösung des entsprechenden Front-Airbags blockiert, oder wenn das Fahrzeug nicht mit einem Frontairbag für den entsprechenden Sitz ausgestattet ist.“
Das gesagt, empfehlen wir Ihnen, besondere Aufmerksamkeit auf die in Ihrem Auto verwendeten Vorrichtungen für den Transport von Kindern zu richten (in Bezug auf deren Zulassung), sowie auf die Benutzungsvorschriften dieser Vorrichtungen, sei es die Anweisungen des Herstellers oder die gesetzlichen Normen des Gesetzgebers, die Sicherheit der Kleinsten steht beim Verkehr an erster Stelle.
Quelle: Lifezone.ro